01.05.2000 · Fachbeitrag · Auslagenersatz
Ersatz von Auslagen im Zusammenhang mit Implantaten: Was steht dem Zahnarzt zu?
Immer wieder gibt es Streit mit den Kostenerstattern um den Ersatz von Auslagen im Zusammenhang mit Implantaten. Grundsätzlich „stehen dem Zahnarzt neben den Gebühren der Ersatz von Auslagen zu“ (§ 3 GOZ). Dies ist auch bei implantologischen Leistungen der Fall. Dazu ein Zitat aus den Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt K der GOZ: „Bei Leistungen nach Abschnitt K GOZ (Implantologische Leistungen) sind die verwendeten Implantate und Implantatteile gesondert berechnungsfähig.“
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