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  • 02.04.2009 | Arzt- und Berufsrecht

    Landgericht Flensburg: Einmalige PZR für 99 Cent als „Treuebonus“ ist unzulässig

    von RA Michael Lennartz, Sozietät Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte, Bonn, www.heilberuferecht.eu

    Eine „Treuebonus-Aktion“ gegenüber Patienten mit dem Angebot einer einmaligen professionellen Zahnreinigung für nur 99 Cent ist wettbewerbswidrig. Dies hat das Landgericht (LG) Flensburg in einem Eilverfahren am 4. März 2009 (Az: 6 O 30/09) beschlossen.  

    Der Fall

    Ein Zahnarzt fühlte sich offensichtlich nicht an die auf dem Zahnheilkundegesetz basierenden Mindestpreisvorschriften der GOZ gebunden und startete zur Bewerbung einer Standortverlagerung eine „Treuebonus-Aktion“ gegenüber Patienten mit dem Angebot einer einmaligen professionellen Zahnreinigung für nur 99 Cent statt normal 35 Euro.  

    Die Entscheidung

    Das LG Flensburg erteilte dieser Aktion eine klare Absage. Die in der GOZ enthaltene Mindestpreisregelung für zahnärztliche Leistungen stelle eine Marktverhaltensregelung dar, die darauf abziele, einen Preiswettbewerb um Patienten im Interesse eines funktionierenden Gesundheitswesens zu verhindern, um gleiche rechtliche Voraussetzungen für die auf diesem Gebiet tätigen Wettbewerber zu schaffen. Nicht ersichtlich sei, dass die Unterschreitung des Mindestgebührensatzes ausnahmsweise gerechtfertigt sein könnte. Dies gelte selbst für den Fall, dass die Vereinbarung einer Gebührenunterschreitung in verfassungskonformer Auslegung des § 2 Abs. 1 GOZ in besonders gelagerten Einzelfällen zulässig sein sollte.  

     

    Die Werbemaßnahme des Zahnarztes ziele darauf ab, Patienten durch Anbieten der professionellen Zahnreinigung zu einem lediglich symbolischen Preis weiter an sich zu binden und ihnen hierdurch einen Anreiz zu bieten, seine Dienste auch in der neuen Praxis in Anspruch zu nehmen. Es handele sich damit um eine bloße Werbemaßnahme aus Anlass des bevorstehenden Umzugs.