Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.02.2009 | Analogabrechnung

    Wie lässt sich ein dentinadhäsiver
    zahnfarbener Stumpfaufbau abrechnen?

    Frage: „Wie kann ich beim Privat- bzw. Kassenpatienten einen dentinadhäsiven zahnfarbenen Stumpfaufbau berechnen?“  

     

    Antwort: Der dentinadhäsive zahnfarbene Stumpfaufbau ist eine außervertragliche Leistung und wird auch bei gesetzlich versicherten Patienten nach der GOZ berechnet. Innerhalb der GOZ stellt dies eine Analogleistung im Sinne des § 6 Abs. 2 dar, die zum Beispiel mit der GOZ-Nr. 217 berechnet werden kann.  

     

    Ob die Leistung bei einem gesetzlich versicherten Patienten eine reine Privatleistung oder eine Mehrkostenleistung gemäß § 28 Abs. 2 SGB V darstellt, hängt von der jeweiligen Indikation ab. Ist die Leistung eine Mehrkostenleistung, so muss noch die Füllung als Vertragsleistung vom Betrag aus der GOZ-Leistung abgezogen werden. Der Patient zahlt dann nur den Differenzbetrag (Prinzip „GOZ abzüglich Bema“).  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 18 | ID 124373