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  • 06.10.2010 | Anästhesie

    Abrechnung lokaler Anästhesien und anderer Möglichkeiten der Schmerzausschaltung

    Eine Lokalanästhesie ist in der Regel immer dann indiziert, wenn ansonsten eine Behandlung lege artis nicht möglich ist. Dies zeigt, dass Anästhesien in allen Bereichen der Zahnheilkunde erforderlich sein können. Der folgende Beitrag befasst sich mit den entsprechenden Abrechnungsmöglichkeiten in der Privatliquidation, wobei auch alternative Verfahren zur Schmerzauschaltung beleuchtet werden. Dabei wird zum Vergleich teilweise auch die entsprechende Bema-Abrechnung gegenübergestellt.  

    Infiltrations- und Leitungsanästhesie

    Im Oberkiefer erfolgt die Schmerzausschaltung in der Regel durch die Infiltrationsanästhesie, im Unterkiefer durch die Leitungsanästhesie. Allerdings muss betont werden, dass auch im Oberkiefer - insbesondere bei größeren chirurgischen Eingriffen oder entzündlichen Prozessen - eine Indikation zur Leitungsanästhesie besteht, wenn die Infiltrationsanästhesie nicht ausreicht. Man unterscheidet zwischen der intraoralen und der extraoralen Leitungsanästhesie.  

     

    Bei größeren chirurgischen Eingriffen - wie etwa Osteotomien oder Wurzelspitzenresektionen - sowie bei präprothetischen oder knochenchirurgischen Operationen kann die Leitungsanästhesie auch in Verbindung mit der Infiltrationsanästhesie angezeigt sein, um eine ausreichende Anästhesietiefe oder Blutleere während des Eingriffs zu erreichen.  

     

    Neben der Infiltrations- und Leitungsanästhesie ist noch die intraligamentäre Anästhesie zu erwähnen, die vor allem bei kreislauflabilen Patienten angewendet wird. Bei Kindern oder Behinderten beugt sie postoperativen Verletzungen vor. Bei Patienten mit Blutgerinnungsstörungen dient sie der Vermeidung von Hämatomen. Außerdem ermöglicht die intraligamentäre Anästhesie eine gezielte Differentialdiagnostik bei pulpitischen Beschwerden.