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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Amtsgericht Wiesbaden

    Interims-Zahnersatz aus hochgoldhaltiger Legierung bei Implantatversorgung medizinisch notwendig

    Auf die Klage eines privat versicherten Patienten wurde dessen Krankenversicherung zur Erstattung der Kosten einer hochgoldhaltigen Legierung für einen provisorischen Zahnersatz verurteilt (Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 11. November 2002, Az: 91 C 1847/01-19). Um folgenden Fall ging es: