Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Alterszahnheilkunde

    Wie werden Hausbesuche in Pflegeeinrichtungen und betreuten Wohnformen privat abgerechnet?

    von Birgit Brunn, ZMV und Praxismanagerin, Oldenburg

    | Viele Bewohner von Pflegeeinrichtungen und betreuten Wohnformen sind wegen ihrer Grunderkrankungen nicht mehr in der Lage, eine Praxis aufzusuchen. Dieser Beitrag befasst sich speziell mit der Abrechnung bei Privatpatienten erbrachter Leistungen. Der Besuch und die Behandlung im Pflegeheim setzen sich zusammen aus: 1. Besuchspositionen, 2. Zuschlag/Zuschläge, 3. Entschädigungen (nach § 8 GOZ z. B. Wegegeld ...), 4. Zahnärztliche Leistungen (GOZ/GOÄ), die bei der Behandlung erbracht werden. | 

    1. Die Besuchspositionen

    Die Besuchspositionen ergeben sich aus folgenden Situationen:

     

    • (Pflegeheim-)Besuchspositionen
    GOÄ
    Leistungsbeschreibung
    Bemerkung

    Ä48

    Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z. B. in Alten- oder Pflegeheimen) - bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten

    Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der ersten Inanspruchnahme des Arztes.

    Ä50

    Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung, wenn der Patient eine eigene Wohneinheit im Heim bewohnt und selbst anruft, auch um individuelle Zeiten zu vereinbaren

    Siehe Ä48

    Ä51

    Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nr. Ä50 - einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung

    Siehe Ä48. Dieselbe häusliche Gemeinschaft beschreibt nicht das Wohnen auf einer gemeinsamen Station, sondern in einer gemeinsamen Wohneinheit, Zimmer