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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    OLG Hamm: Applikation von Emdogain nach GOZ-Ziffer analog berechenbar

    | Seit dem In-Kraft-Treten der GOZ im Jahre 1988 sind zahlreiche neue Behandlungsmaßnahmen in der Zahnheilkunde entwickelt worden. Diese haben sich zwischenzeitlich in den Zahnarztpraxen etabliert. Fraglich ist nur, wie sie abgerechnet werden können, weil sie in der Gebührenordnung nicht enthalten sind. Daher war bisher umstritten, ob die neueren Behandlungsmaßnahmen unter Anwendung des § 6 Abs. 1 GOZ in analoger Anwendung der GOÄ oder aber unter Anwendung des § 6 Abs. 2 GOZ in analoger Anwendung der Ziffern der GOZ abgerechnet werden sollen. |