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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Keine Gewerbesteuer bei geringfügiger gewerblicher Tätigkeit von Gemeinschaftspraxen

    | Wir hatten in den Nrn. 6 und 7/99 von „Privatliquidation aktuell“ berichtet, was beim Verkauf von Prophylaxeartikeln zu beachten ist. Speziell bei Gemeinschaftspraxen drohte bislang die „Infizierung“ der gesamten freiberuflichen Einkünfte mit Gewerbesteuer, wenn die gewerbliche Tätigkeit - wie zum Beispiel der Verkauf von Prophylaxeartikeln - nicht aus der Praxis ausgegliedert war. Hier hat der Bundesfinanzhof am 11. August 1999 (Az: XI R 12/98) ein erfreuliches Urteil gefällt: Bei einer geringen gewerblichen Tätigkeit von 1,25 Prozent des Umsatzes sind die gewerblichen Einkünfte unschädlich. Eine Infizierung tritt nicht ein. In dem diesem Urteil zugrundeliegenden Fall lagen die gewerblichen Einkünfte zudem deutlich unter dem Freibetrag von 48.000 DM. |