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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Erstattungspflicht für Implantatversorgung in vollem Umfang bestätigt!

    | Ein höchst erfreuliches Urteil fällte das Verwaltungsgericht Osnabrück am 4. Oktober 2002 (Az: 3 A 168/01, Abruf-Nr. 030130 unter www.iww.de) in Bezug auf die dentinadhäsive Rekonstruktion, die - wie wir vielfach schon berichteten - rechtmäßig nach § 6 Abs. 2 GOZ zu berechnen ist. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: |