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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    BGH-Urteil vom 12. März 2003: Die Entscheidung gilt auch für zahnärztliche Behandlungen!

    | Der Bundesgerichtshof hat mit neuem Grundsatzurteil vom 12. März 2003 entschieden, dass die Regelungen des § 1 Abs. 2 MB/KK 76 und des § 5 Abs. 2 MB/KK 76 den Versicherern nicht das Recht einräumen, ihre Erstattung für eine medizinisch notwendige Behandlung unter Hinweis auf Kostengesichtspunkte einzuschränken und den Versicherungsnehmer auf eine kostengünstigere Behandlung zu verweisen (siehe „Privatliquidation aktuell“ Nr. 4/2003). Gegenstand des Rechtsstreits war konkret die Frage, ob es dem Versicherer erlaubt sei, die für eine stationäre Behandlung in einer Privatklinik berechneten Tagessätze auf die im GKV-Bereich geltenden Pflegesätze zu begrenzen. Dies hat der Bundesgerichtshof unter Zugrundelegung der genannten Vorschriften, die für den gesamten Krankenversicherungsbereich Geltung haben, verneint. |