01.05.2004 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
AG Köln: Behandlung mit Veneers wegen wissenschaftlicher Anerkennung erstattungspflichtig!
Ein für alle Patienten und Zahnärzte erfreuliches - mittlerweile rechtskräftiges - Urteil hat das Amtsgericht Köln am 9. Dezember 2003 (Az: 111 C 219/02) gefällt: Eine in 1999 durchgeführte Behandlung mit Veneers war zum damaligen Zeitpunkt wissenschaftlich anerkannt und daher muss die Krankenversicherung DKV die Kosten dieser Behandlung in voller Höhe erstatten.
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