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  • · Fachbeitrag · Ästhetische Zahnheilkunde

    Veneers bzw. Teilkronen im Frontzahnbereich bei Kassenpatienten: Gibt es Festzuschüsse?

    | Zahnbehandlungen, die nur aus ästhetischen Gründen durchgeführt werden, sind generell nicht zulasten der GKV und auch nicht der PKV abrechenbar. Meistens gilt das auch für Teilkronen und Veneers. Doch es gibt Ausnahmen. |

     

    Teilkronen im Frontzahnbereich nach den Befunden 1.1 und 1.3 ansetzbar

    In der Festzuschuss-Konferenz vom 19.04.2013 wurde das Thema Veneers und Teilkronen im Frontzahnbereich diskutiert. Man einigte sich darauf, dass Teilkronen im Frontzahnbereich nach den Befunden 1.1 und 1.3 - ggf. auch nur 1.2 - angesetzt werden können. Die Befundeingabe „pw“ ist im Frontzahnbereich nicht möglich, sodass hier nur das Befundkürzel „ww“ verwendet werden kann. Es liegt eine gleichartige Versorgung vor. Im Labor müssen die Grundleistungen wie z. B. Modelle und das Einartikulieren nach BEL berechnet werden. Die Leistungen betreffend die Teilkrone sind nach BEB berechenbar.

     

    TP

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    PKM

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    RV

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