29.11.2016 · Fachbeitrag · Ästhetische Zahnheilkunde
Veneers bzw. Teilkronen im Frontzahnbereich bei Kassenpatienten: Gibt es Festzuschüsse?
| Zahnbehandlungen, die nur aus ästhetischen Gründen durchgeführt werden, sind generell nicht zulasten der GKV und auch nicht der PKV abrechenbar. Meistens gilt das auch für Teilkronen und Veneers. Doch es gibt Ausnahmen. |