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  • · Fachbeitrag · Abrechnungswissen

    Die Abrechnung einer Abdrucknahme mit dem individuellen oder individualisierten Löffel

    von Marion Stang, Gebührenreferentin, Health AG Hamburg

    | Die Abdrucknahme mit dem individuellen oder individualisierten Löffel ist mittlerweile der „Goldstandard“ für fast alle zahnärztlichen Abformungen - unabhängig von der medizinischen Indikation oder jedweder Abrechnungsbestimmungen. Zu Abformlöffeln und deren Einsatz sowie den unterschiedlichen Berechnungsmöglichkeiten stellt dieser Beitrag die bestehenden feinen Unterschiede zwischen der GOZ und dem BEMA - insbesondere bei der Verwendung eines individualisierten oder eines individuellen Löffels - heraus. |

    Abformungen: Was ist abrechenbar?

    Von Ober- und Unterkiefer werden zahnärztliche Abdrücke mithilfe von Abformlöffeln genommen und bilden ein Negativ ab. Das Negativ dient als Form für ein aus Gips gegossenes Gegenstück als Positiv (Gipsmodell). Konfektionierte Abformlöffel werden im Handel nur in vier bis fünf Einheitsgrößen angeboten und bestehen meist aus Metall oder Kunststoff. Die Abformungen mit ihnen sind nicht abrechnungsfähig - sie werden in der Regel für Situationsmodelle, einfache anatomische Abformungen für Arbeits- oder Gegenkiefermodelle und als Sandwich- oder Korrekturabdrücke eingesetzt.

     

    Im Gegensatz zu Planungsmodellen sind alle oben genannten Modelle zahnärztlich nicht berechenbar, sondern nur die hiermit verbundene zahntechnische Leistung. Dagegen werden Präzisionsabformungen mit einem individuellenoder individualisierten Löffel genommen, damit alle Feinheiten der Zahn-, Kiefer- und Schleimhautstrukturen originalgetreu dargestellt werden können.