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  • 04.12.2009 | Abrechnung nach GOZ/GOÄ

    PA-gelockerter Zahn semipermanent mit Draht geschient: Privat- oder Kassenleistung?

    Frage: „Ein Patient kam zu uns, es wurde ein PA-gelockerter Zahn semipermanent mit Draht geschient. Ist dies eine Privatleistung oder für den Kassenpatienten als Bema-Nr. K4 über KBR-Plan abrechenbar?“  

     

    Antwort: Wir sind der Meinung, dass die Leistung als Vertragsleistung nach Bema-Nr. K4 abgerechnet werden kann, zuzüglich der Materialkosten für den Draht. Allerdings sind hier unterschiedliche Auffassungen der KZVen möglich.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 18 | ID 132023