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  • · Fachbeitrag · Abrechnung nach GOÄ

    Kurze Bescheinigung oder ausführlicher Krankheitsbericht: Das gilt bei der Abrechnung!

    von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de

    | Kurze Bescheinigungen und ausführliche Krankheitsberichte werden im Praxisalltag häufig geschrieben, doch nicht immer ist die Abrechnung korrekt. Dieser Beitrag gibt Hinweise zur Abrechnung der GOÄ-Nrn. 70 und 75. |

    Wie ist eine „kurze Bescheinigung“ definiert?

    Die Leistungsbeschreibung und Bewertung dieser Ziffer lauten:

     

    • Kurze Bescheinigung
    GOÄ-Nr.
    Leistungsbeschreibung
    Punkte
    Gebühr in Euro

    Ä70

    Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    40

    2,33 (1,0-fach)

    5,36 (2,3-fach)

    8,16 (3,5-fach)