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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Abdingung/Privatvereinbarung

    Neuer Bema: Welche Leistungen können jetzt privat abgerechnet werden?

    | Die neuen Bema-Leistungsbeschreibungen und Bema-Richtlinien grenzen exakter als bisher ab, welche Leistungen zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehören und welche nicht. Aber auch die zunächst grundsätzlich zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehörenden Leistungen müssen im individuellen Einzelfall die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllen, sonst scheiden diese ebenfalls als Kassenleistung aus. In Zukunft sind drei Abrechnungsbereiche noch genauer zu beachten und gegeneinander abzugrenzen, nämlich die Vertragsleistungen, die Mehrleistungsvergütungen und die Privatleistungen. Im Einzelnen: |