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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Abdingung

    Die zusätzliche Privatvereinbarung mit einem GKV-Versicherten bei der PAR-Behandlung

    | Bei der systematischen Behandlung von Parodontopathien (PAR-Behandlung) handelt es sich um eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), auf die in medizinisch begründeten Fällen ein Sachleistungsanspruch besteht. Konkretisiert wird das die GKV beherrschende Wirtschaftlichkeitsgebot durch die Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung in der jeweils gültigen Fassung. |