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  • · Fachbeitrag · Zahntechnik

    Zahntechnische Auslagen nach § 9 GOZ (Teil 3)

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Ein Praxislabor bedeutet eine zusätzliche Rechnungslegung und gewisse organisatorische Maßnahmen, die sich im Wesentlichen aus den steuerlichen Vorschriften herleiten. Private Krankenversicherungen wiederum kürzen oftmals Leistungen aus der Praxislaborrechnung. |

    Die korrekte Rechnungslegung

    Für die korrekte Rechnungslegung bei zahntechnischen Leistungen gelten folgende Bestimmungen der GOZ (Auszug):

     

    • § 10 GOZ Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung Rechnung

    (2) Die Rechnung muss insbesondere enthalten: [...] 5. bei Ersatz von Auslagen nach § 9 Art, Umfang und Ausführung der einzelnen Leistungen und deren Preise sowie die direkt zurechenbaren Materialien und deren Preise, insbesondere Bezeichnung, Gewicht und Tagespreis der verwendeten Legierungen.

    (3) [...] Bei Auslagen nach Absatz 2 Nr. 5 ist der Beleg oder ein sonstiger Nachweis beizufügen. Wurden zahntechnische Leistungen in Auftrag gegeben, ist eine den Erfordernissen des Absatzes 2 Nr. 5 entsprechende Rechnung des Dentallabors beizufügen; insoweit genügt es, in der Rechnung des Zahnarztes den Gesamtbetrag für diese Leistungen anzugeben.