· Fachbeitrag · Zahntechnik
Scannen statt klassischer Abformung ‒ wie die Abrechnungsmöglichkeiten aussehen
von Julia Gabriel, Zahnmed. Abrechnungsservice Saarbrücken, zmas.de
| Die Verbreitung des intraoralen Scannens (IOS) in den Zahnarztpraxen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen und mittlerweile einen festen Platz in der modernen zahnärztlichen Versorgung gefunden. Da sowohl die Anschaffung der Hard- und Software als auch die laufenden Kosten beträchtlich sein können, ist es wichtig, die einzelne Leistung entsprechend betriebswirtschaftlich zu kalkulieren und zu berechnen. Dieser Artikel zeigt die Berechnungsmöglichkeiten unter verschiedenen Gesichtspunkten und unterschiedlichen Gegebenheiten in der Praxis auf. |
Zwischen IOS für Eigen- und Fremdlabor ist zu differenzieren
Das intraorale Scannen kommt meist bei der Planung und Herstellung von zahntechnischen Werkstücken im Bereich Kieferorthopädie, Zahnersatz und Aufbissbehelfen zum Einsatz. Hierbei ist zu differenzieren, ob die Praxis die Daten an ein Fremdlabor sendet oder die Herstellung im eigenen zahntechnischen Labor erfolgt. Für Praxen, die lediglich scannen und ggf. nachbearbeiten und die Daten an ein Labor weiterleiten, zeigen die folgenden Beispiele die Abrechnungsmöglichkeiten des zahnärztlichen Honorars nach GOZ und der Chairside-Leistungen nach BEB. Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zum einen für die Chairside-Leistungen auf einem Eigenlaborbeleg, zum anderen durch das Fremdlabor auf einem Fremdlaborbeleg.
Abrechnung zahnärztlicher Leistungen nach GOZ
Die optisch-elektronische Abformung wird nach der Nr. 0065 GOZ abgerechnet und beinhaltet auch die einfache Registrierung der Bissverhältnisse. Die Leistung wird je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich berechnet und kann ggf. bis zu viermal je Sitzung erfolgen.
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