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  • · Fachbeitrag · Zahnersatz

    Prothesenreinigung abrechnen: Analogleistung, Leistung auf Verlangen oder Eigenlaborleistung?

    von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de

    | Nicht nur Zähne, Implantate, Kronen und Brückenglieder können professionell gereinigt werden ‒ auch eine Prothese ist ggf. durch die Praxis zu reinigen. Aber welche Leistungen dürfen dafür angesetzt werden? |

    Drei verschiedene Berechnungsvarianten

    Die Reinigung einer Prothese ist weder in der GOZ noch in der GOÄ geregelt. Der Zahnarzt kann dies nach drei unterschiedlichen Varianten berechnen: die analoge Berechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ, Leistung auf Verlangen nach § 2 Abs. 3 GOZ und Berechnung als Eigenlaborleistung nach § 9 GOZ. Die Prothesenreinigung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten. Sie stellt keine vertragszahnärztliche Leistung dar und muss mit dem GKV-Versicherten vor Behandlungsbeginn nach § 8 Abs. 7 BMV-Z privat vereinbart werden.

     

    Nachfolgend werden die drei Varianten für die Berechnung der Prothesenreinigung anhand von Beispielen vorgestellt.