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  • · Fachbeitrag · Zahnersatz

    Metallbasis bei Total- und Cover-Denture-Prothese

    von ZMV Julia Gabriel, Saarbrücken, www.zmas.de

    | Meist wird der Gaumen einer Totalprothese oder schleimhautgetragenen Deckprothese aus Kunststoff gefertigt. Manchmal wird auch eine gegossene Metallbasis eingearbeitet. Was ist bei der Abrechnung zu beachten? |

     

    Liegt eine Ausnahmeindikation vor?

    Zunächst muss beurteilt werden, ob es sich um eine Ausnahmeindikation handelt. Beispiele: Torus palatinus (ausgeprägte knöcherne Verdickung der Gaumennaht); Exostosen (Knochenwucherungen, Verdickungen); Entzündung der Mundschleimhaut bei Verwendung von Prothesenkunststoff; hohes Bruchrisiko bei atypischen kaufunktionellen Belastungen oder bei Patienten mit Bruxismus; ungünstige Platzverhältnisse im OK für eine Prothesenbasis aus Kunststoff (extrem tiefer Biss, Deckbiss, hoher und spitzer Gaumen, extrem ausgebuchteter Tuber maxillae). Wird in einem dieser Fälle statt eines Kunststoffgaumens eine gegossene Metallbasis hergestellt, kann diese zusätzlich mit der BEMA-Nr. 98e berechnet werden. Dadurch wird zusätzlich der Festzuschuss 4.5 ausgelöst. Die BEMA-Nr. 98g (Metallbasis) wird nur bei Modellgussprothesen in Verbindung mit Halte- und Stützvorrichtungen abgerechnet.

     

    Zahnärztliche Leistung
    Gebühren-Nr.
    Festzuschuss

    Ggf. Situationsmodelle

    7b

    -

    Funktionsabformung

    98b

    -

    Totale Prothese

    97a

    4.2

    Metallbasis (Ausnahmeindikation Nr. 30 ZE-Richtlinie)

    98e

    4.5

     

    Herstellung einer Metallbasis ohne Ausnahmeindikation

    Wird bei einer Total- oder Cover-Denture-Prothese ohne Ausnahmeindikation eine Metallbasis hergestellt, so wird der Zahnersatz als gleichartig eingestuft, was die Berechnung der Prothese nach GOZ zur Folge hat. Dann wird der Festzuschuss 4.5 nicht ausgelöst. Die Prothese im OK wird somit nach der GOZ-Nr. 5220 auf HKP Teil 2 abgerechnet. Somit scheidet - anders als im BEMA - eine zusätzliche Berechnung für die Metallbasis aus.

     

    Zahnärztliche Leistung
    Gebühren-Nr.
    Festzuschuss

    Ggf. Situationsmodelle

    7b

    -

    Funktionsabformung

    98b

    -

    Totale Prothese

    5220

    4.2

    Metallbasis ( Bestandteil der GOZ-Nr. 5220 )

    -

    -

     

    Diese Thematik bezieht sich immer nur auf die gegossene Metallbasis, nicht auf Verstärkungs- und Beschwerungseinlagen. Hierfür ist kein gesondertes Honorar möglich. Festzuschuss 4.5 ist nicht ansetzbar, wenn eine Modellgussprothese mit Halte- und Stützvorrichtungen geplant ist.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 10 | ID 43007256