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  • · Therapieplanung

    Abrechnung von Abformungen in der GOZ

    Bild: ©baklykovadaria - stock.adobe.com

    von ZMV Yvonne Lindner, Referentin und Fachgutachterin, Hundhaupten, dentalcheck-thueringen.de

    | Präzise Abformungen sind die Voraussetzung für eine passgenaue Versorgung. Die GOZ sieht für Abformungen mehrere Gebührenpositionen vor. Dieser Beitrag zeigt die Abrechnungsmöglichkeiten verschiedener Abformungen sowie deren mögliche Nebeneinanderberechnung auf. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die Abbildung eines höheren Aufwands in der Abrechnung (z. B. wegen Sulcusblutungen oder Würgereiz des Patienten). |

    Situationsabformungen (Nrn. 0050 und 0060 GOZ)

    Die GOZ unterscheidet ‒ je nach Anzahl der abgeformten Kiefer ‒ zwei Gebührenpositionen für Situationsabformungen. Diese dienen zur Auswertung und/oder Dokumentation der weiteren Planung und Diagnose. Situationsmodelle unterliegen der Aufbewahrungspflicht (PA 05/2019, Seite 16).

     

    • Abformungen für Situationsmodelle in der GOZ
    GOZ
    Leistung
    2,3-fach

    0050

    Abformung eines Kiefers für ein Situationsmodell, auch Teilabformung, einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung

    15,52 Euro

    0060

    Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose und Planung

    33,63 Euro