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  • · Fachbeitrag · Themenspezial

    So rechnen Sie PZR & Co. richtig ab

    Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) nach Nr. 1040 GOZ ist laut GOZ-Analyse 2024 ( PA 01/2026, Seite 3 ) mit 18,69 Prozent des Honorarvolumens mit Abstand die umsatzstärkste Privatleistung in deutschen Zahnarztpraxen. Und doch führt ihre Abrechnung immer wieder zu Unsicherheiten. Wie Sie Fehler vermeiden, erläuterte PA zuletzt in diesen Beiträgen.

     

    • Wie gehe ich mit Erstattungsproblemen bei der PZR um? (AAZ 01/2026, Seite 1, Abruf-Nr. ID 50650597)
    • Selbstlimitierung beim Honorar für die PZR – weg von Pauschalen, hin zu präziser Dokumentation (PA 10/2025, Seite 12 ff.)
    • Klinischer Fall: Die professionelle Zahnreinigung ist mehr als nur die Nr. 1040 GOZ (PA 08/2025, Seite 3 ff.)
    • Prophylaxebehandlung bei Kindern mit Privatversicherung – ein Praxisfall (PA 08/2022, Seite 13 ff.)
    • Abrechnung der professionellen Zahnreinigung in Verbindung mit der neuen PAR-Richtlinie (PA 05/2022, Seite 6 f.)
    • PZR einschließlich Abnahme und Wiederbefestigung der Implantatbrücke (PA 02/2022, Seite 3 ff.)
    • Ist Nr. 1040 GOZ neben BEMA-Nr. 107 berechnungsfähig, wenn beide Leistungen an verschiedenen Zähnen erbracht werden? (PA 04/2015, Seite 18, Abruf-Nr. 45701778)
    • Die 15 umsatzstärksten GOZ-Ziffern richtig abrechnen: Professionelle Zahnreinigung (PA 01/2019, Seite 8 ff.)
    • Checkliste: Flankierende prophylaktische Leistungen zur PZR (Abruf-Nr. 45944516)
    • Musterschreiben zur Behauptung, GOZ-Nr. 4025 sei nicht neben GOZ-Nr. 1040 berechenbar (Abruf-Nr. 45128035)

     

    • Ist neben der AIT nach Nrn. 3010a/4138a GOZ sitzungsgleich eine Belagsentfernung nach Nrn. 4050 und 4055 GOZ ansatzfähig? (PA 02/2026, Seite 1; Abruf-Nr. 50683819)
    • Entfernung von Belägen nur einmal in 30 Tagen abrechenbar? (PA 02/2022, Seite 1, Abruf-Nr. 46892444)

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2026 | Seite 11 | ID 50716585