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  • · Fachbeitrag · Testungen

    Nr. 399 GOÄ ‒ der orale Provokationstest

    von Anita Göbel, Hummeltal, dental-consulting.net

    | Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthält eine Vielzahl von Leistungen, die von Ärzten, aber auch von Zahnärzten privat abgerechnet werden können. Die Nr. 399 GOÄ kann angesetzt werden für die Ermittlung von Ergebnissen anhand chemischer Reaktionen, intraoraler Tests und mechanischer Provokationstests. |

    Wann kommt die Nr. 399 GOÄ zum Ansatz?

    Da diese Leistung im Allgemeinen recht unbekannt ist, wollen wir mit diesem Beitrag die Voraussetzungen und Möglichkeiten zu Einsatz- und Abrechnungsmöglichkeiten beleuchten.

     

    • Nr. 399 GOÄ: Inhalt und Bewertung
    Leistung
    Punkte
    1,0-fach
    2,3-fach
    3,5-fach

    Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien ‒ einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen.

    200

    11,66 Euro

    26,81 Euro

    40,80 Euro