· Nachricht · Prophylaxe
Wie gehe ich mit Erstattungsproblemen bei der PZR um?
FRAGE: „Wir haben immer wieder Erstattungsprobleme bei der PZR nach Nr. 1040 GOZ. Bei Parodontitispatienten wird diese mehrfach im Jahr durchgeführt. Haben Sie eine Idee, wie wir den Wunsch auf Erstattung überzeugend begründen können?“
Antwort: Bei der Parodontitis handelt es sich um eine chronische, durch einen subgingivalen Bakterien-Biofilm auf der Wurzeloberfläche ausgelöste Infektionskrankheit, die zu einer Entzündungsreaktion des Parodonts mit konsekutivem Knochenabbau führt. Die einzige Möglichkeit, den fortschreitenden Knochenverlust aufzuhalten, ist die mechanische Entfernung des subgingivalen Biofilms im Rahmen der Parodontitistherapie bzw. Nachsorge. Da die verursachenden Bakterien jedoch auch planktonisch im Speichel überleben können, beginnen sie unmittelbar nach Abschluss der Behandlung wieder in die sessile Form mit allmählicher Ausbildung eines neuen Biofilms überzugehen. Es bedarf lebenslang einer regelmäßigen mechanischen Entfernung des Biofilms. Unterbleibt diese, erreicht der Biofilm nach ca. 90 Tagen einen derartigen Organisationsgrad, dass ein erneuter, fortschreitender Knochenverlust induziert wird.
Für den dauerhaften Erfolg der Parodontitisbehandlung ist unbedingt notwendig, den Biofilm vierteljährlich im Rahmen einer unterstützenden Parodontitistherapie ‒ Nrn. 1040, 4050/4055 GOZ ‒ professionell zu entfernen. Nur so kann der Knochenverlust dauerhaft aufgehalten und der Therapieerfolg gesichert werden.