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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Vierte Kommentierung der BZÄK zur GOZ 2012 und neuer Katalog von Analogleistungen

    von Erika Reitz-Scheunemann, Training mit Biss, Heidelberg

    | Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat jetzt die vierte Kommentierung (Stand: 21. September 2012) zur GOZ 2012 veröffentlicht. Neben redaktionellen Änderungen wurden im allgemeinen Teil das Rechnungsformular (Anlage 2) und die Vereinbarung der Vergütungshöhe aktualisiert bzw. ergänzt. Außerdem wurde ein „Katalog selbstständiger zahnärztlicher Leistungen, die gemäß § 6 Abs. 1 der GOZ analog zu berechnen sind“, veröffentlicht. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Änderungen der BZÄK beim GOZ-Kommentar vorgestellt. Am Beitragsende weisen wir auf die Analog-Liste hin. Beides enthält der Download-Bereich ( pa.iww.de ) unter „Praxishilfen“. |

    GOZ-Nrn. 0030/0040 (Heil- und Kostenpläne)

    Hier wurde konkretisiert, dass die Nr. 0040 berechenbar ist, wenn sowohl FAL/FTL-Leistungen als auch Leistungen aus den anderen Abschnitten der GOZ Gegenstand des Heil-und Kostenplans sind.

    GOZ-Nrn. 0050/0060/ 5170/5180/5190 (Diagnostikmodelle, Abformungen)

    Bei Situationsmodellen zur Diagnose oder Planung, anatomischen Abformungen mit individuellem Löffel sowie Funktionsabformungen ist die Abdruckdesinfektion als Laborleistung gemäß § 9 der GOZ berechnungsfähig.