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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    GOZ-Nummern im Visier, Teil 11: Nrn. 5170, 5180, 5190

    | Nachfolgend durchleuchten wir im Rahmen unserer Beitragsserie die Abrechnung der GOZ-Nrn. 5170, 5180 und 5190 und zeigen auf, wie Honorarverluste vermieden werden können. |

    Leistungslegenden und Honorierung

    Die Leistungslegenden und das Honorar beim 1,0-, 2,3- und 3,5-fachen Satz:

     

    GOZ-Nr.
    Leistungslegende
    Honorar 1,0-fach
    Honorar 2,3-fach
    Honorar 3,5-fach

    5170

    Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage

    14,06

    32,34

    49,21

    5180

    Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel

    25,31

    58,21

    88,58

    5190

    Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel

    30,37

    69,85

    106,30