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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Die wichtigsten Abrechnungsregeln in GOZ und GOÄ bei Besuchen, Konsilen und Wegegeld

    | Die wichtigsten Regelungen bei der Abrechnung von Besuchen, Konsilen und Wegegeld in GOZ und GOÄ stellen wir Ihnen nachfolgend vor. |

    Besuche

    Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der bei Besuchen fälligen Ziffern:

     

    GOÄ-Nr.
    Leistungsbeschreibung
    Punktzahl

    48

    Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (zum Beispiel in Alten- oder Pflegeheimen) - bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten

    120

    50

    Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung

    320

    51

    Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 50 - einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung

    250

    56

    Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen - wegen Erkrankung erforderlich -, je angefangene halbe Stunde

    180

    60

    Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt

    120