· Fachbeitrag · Parodontologie
PAR-Therapie: Neue Empfehlungen zur Analogie der BZÄK
von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
Die allgemeinen Praxiskosten sind einem steten Wandel unterzogen. Aus diesem Grund hat die BZÄK unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Überarbeitung der analog zu berechnenden parodontalen Leistungen nach der GOZ vorgenommen.
Hintergrund: Umsetzung der PAR-Leitlininie in der GOZ
Für die Umsetzung der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ für eine moderne Parodontitistherapie im Dezember 2020 und Integration im BEMA zum 01.07.2021 fehlten in der GOZ adäquate Gebührenziffern. Diese wurden vom Beratungsforum im Dezember 2022 definiert und im Januar 2023 von der BZÄK veröffentlicht (vgl. Beiträge in PA 05/2023, Seite 2 ff., PA 04/2023, Seite 3 ff. und PA 02/2023, Seite 3 ff.).
Eine finanzielle Adaption der damals vereinbarten parodontologischen Leistungen wurde notwendig, da die steten Erhöhungen des Punktwerts im BEMA bewirkt haben, dass einige der im Beratungsforum analog bewerteten Leistungen unter Anwendung des 2,3-fachen Steigerungssatzes mittlerweile niedriger als im BEMA bewertet sind, was insgesamt betrachtet mittlerweile für rund 100 Leistungen der GOZ gilt. Die BZÄK hat daher im August 2026 neue parodontologische Analogleistungen veröffentlicht.
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