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  • · Nachricht · Parodontologie

    Ist für eine PAR-Maßnahme nach professioneller Zahnreinigung ein separater Termin erforderlich?

    FRAGE: „Unsere Prophylaxemitarbeiterin führt die professionelle Zahnreinigung (PZR) durch und rechnet die Nr. 1040 GOZ dafür ab. Danach erfolgt die Durchsicht durch unseren Zahnarzt. Stellt er dabei fest, dass eine parodontalchirurgische Behandlung nach den Nrn. 4070 bzw. 4075 GOZ erforderlich wird, muss dann der Patient einen neuen Termin erhalten? Denn die Nr. 1040 darf ja nicht mit Nrn. 4070/4075 abgerechnet werden?

     

    Antwort: Ja, der Patient sollte in dem von Ihnen geschilderten Fall einen neuen Termin bekommen. Die Leistung nach der Nr. 1040 GOZ (professionelle Zahnreinigung) ist immer dann eine delegierbare Leistung, wenn der nachfolgende Leistungsinhalt erbracht wurde:

     

    • Klinisch sichtbare, supragingivale Beläge werden entfernt.
    • Gingivale Beläge werden entfernt.
    • Zahnzwischenräume werden gereinigt.
    • Der Biofilm wird entfernt.
    • Oberflächenpolitur und Fluoridierung.

     

    Eine parodontalchirurgische Maßnahme nach den Nrn. 4070 und 4075 GOZ kann daneben nicht in gleicher Sitzung und an den gleichen Zähnen zusätzlich berechnet werden. Dies ergibt sich aus den Abrechnungsbestimmungen zur Nr. 1040 GOZ. Da die Leistungen also nur in getrennten Sitzungen abrechenbar sind, müssen Sie für die Erbringung der Leistungen nach den Nummern 4070 und 4075 eine neue Sitzung durchführen.

    Quelle: ID 50693795