Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Parodontologie

    Ist für eine PAR-Maßnahme nach professioneller Zahnreinigung ein separater Termin erforderlich?

    FRAGE: „Unsere ZMP führt im Rahmen der Prophylaxe die professionelle Zahnreinigung (PZR) durch. Dafür rechnen wir die Nr. 1040 GOZ ab. Danach erfolgt meist die Durchsicht durch unseren Zahnarzt. Wenn er dabei feststellt, dass eine parodontalchirurgische Behandlung nach den Nrn. 4070 bzw. 4075 GOZ erforderlich wird, kann er die Leistung dann sofort erbringen? Oder muss dann der Patient einen neuen Termin erhalten? Denn die Nr. 1040 darf ja nicht mit Nrn. 4070/4075 abgerechnet werden.“

     

    Antwort: Sollte im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung ersichtlich werden, dass einige Zähne eine lokalisierte parodontalchirurgische Maßnahme im Sinne der Nrn. 4070 und 4075 GOZ bedürfen, sollte der Patient hierfür neu einbestellt werden. Grund dafür ist die Abrechnungsbestimmung der Nr. 1040 GOZ:

     

    • „Die Leistung nach der Nummer 1040 ist neben den Leistungen nach den Nummern 1020, 4050, 4055, 4060, 4070, 4075, 4090 und 4100 nicht berechnungsfähig.“

     

    In der zweiten Sitzung sollte dann geprüft werden, ob es sich weiterhin nur um eine lokalisierte Behandlungsbedürftigkeit im Rahmen der Nrn. 4070 und 4075 GOZ handelt oder ob eine generalisierte PAR-Behandlung notwendig ist. Hier verweisen wir auf die alternative Berechnungsmöglichkeit nach S3-Leitlinie (vgl. die Beiträge in PA 05/2023, Seite 2 ff. und PA 04/2023, Seite 3 ff.).

    Quelle: Ausgabe 03 / 2026 | Seite 1 | ID 50693795