Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Materialkosten

    Materialkosten korrekt berechnen ‒ so lösen Sie diese facettenreiche Aufgabe!

    Bild: ©Gecko Studio - stock.adobe.com

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Die Abrechnung von zahnärztlichen Materialien in der GOZ ist facettenreich. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie gesetzeskonform die Materialkosten ermitteln und an Patienten weiterreichen. Dabei sind das Antikorruptionsgesetz, die Preisweitergabe unter Beachtung der Mehrwertsteuer, die Porto- und Verpackungskosten, die Zumutbarkeitsgrenze als auch die Voraussetzungen für eine korrekte Rechnungslegung von Bedeutung. |

    Keine Lagerhaltungsaufschläge

    Der Zahnarzt darf dem Patienten nach den Bestimmungen der GOZ als Auslagen nur die Preise in Rechnung stellen, die er selbst bezahlt hat, das heißt den tatsächlichen Einkaufspreis ohne kalkulatorische Zuschläge. In der GOZ wurde daher 2012 im § 4 Abs. 3 neu aufgenommen, dass „Lagerhaltungskosten“ Bestandteil der Gebühren und somit nicht berechnungsfähig sind.

    Weitergabe von Vergünstigungen an Patienten

    Rückvergütungen, Preisnachlässe, Rabatte, Umsatzbeteiligungen und Bonifikationen des Lieferanten der Materialien müssen an den Zahlungspflichtigen weitergegeben werden, denn sonst würde der Zahnarzt mehr als den nach GOZ vorgesehenen Auslagenersatz erhalten. Seit dem 04.06.2016 ist das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ ‒ kurz Antikorruptionsgesetz (§ 299a Strafgesetzbuch [StGB]) in Kraft, das in diesem Zusammenhang Bestechlichkeit unter Strafe stellt: