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  • · Fachbeitrag · Materialkosten

    Die Materialabrechnung in der GOZ ‒ kein Geld verschenken!

    von Jasmin Klecker, ZMV, ZAMA ‒ Praxismanagement, zama-management.de

    | Bei der Abrechnung von Materialkosten bestehen nach wie vor Unsicherheiten. Vor allem ist die vom Bundesgerichtshof (BGH) definierte Unzumutbarkeitsgrenze ( Urteil vom 27.05.2004, Az. III ZR 264/03 ) oft nicht bekannt. |

    Die Berechnung von Materialkosten in der GOZ

    § 4 Abs. 3 GOZ lautet: „Mit den Gebühren sind die Praxiskosten einschließlich der Kosten für Füllungsmaterial, für den Sprechstundenbedarf, für die Anwendung von Instrumenten und Apparaten sowie für Lagerhaltung abgegolten, soweit nicht im Gebührenverzeichnis etwas anderes bestimmt ist. Hat der Zahnarzt zahnärztliche Leistungen unter Inanspruchnahme Dritter, die nach dieser Verordnung selbst nicht liquidationsberechtigt sind, erbracht, so sind die hierdurch entstandenen Kosten ebenfalls mit der Gebühr abgegolten.“ Wenn in den Gebührenpositionen selbst keine anderslautenden Regelungen hinterlegt wurden, gelten die allgemeinen Bestimmungen. Somit sind die Kosten, die sich aus dem Praxisbetrieb ergeben, inbegriffen ‒ wie z. B. Kosten für Behandlungsapparate, Verwaltungsaufwand, Räumlichkeiten, Personal, aber auch für Füllungsmaterialien und der Sprechstundenbedarf. Folgende Materialien können jedoch zusätzlich in Rechnung gestellt werden:

     

    • Zusätzlich berechnungsfähige Materialien
    GOZ-Nr.
    Materialien

    0090/0100

    Anästhetika

    Abformmaterialien

    2195

    Kosten für Verankerungselemente

    2250

    Konfektionierte Kronen

    2260/2270

    Konfektionierte Teile für Provisorien

    2410

    Einmal verwendbare Nickel-Titan-Instrumente

    3030

    Einweg-Explantationsfräsen

    3110/3120

    Apikale Stiftsysteme

    4025

    Antibakterielle Materialien

    Atraumatisches Nahtmaterial

    4110/9090

    Einmal verwendbare Knochenkollektoren/Knochenschaber

    Produkte zur Blutgerinnung und Geweberegeneration (Membranen)

    6160/6170

    Eingegliederte Hilfsmittel

    8010

    Bissmaterial

    Einmal verwendbare Stützstiftmaterialien

    9005

    Fixierungselemente

    Implantate/Implantatteile

    Einmal verwendbare Implantatfräsen/Explantationsfräsen

    Knochenersatzmaterial

    Material zum Verschluss oberflächlicher Blutungen

    Material zur Fixation von Membranen (Osteosyntheseschrauben)