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  • · Leserforum

    Versorgung mit Wurzelstiftkappe

    Bild: ©Garo - stock.adobe.com

    | FRAGE: „Eine vorhandene Primärkrone ist bis auf Gingiva-Niveau abgebrochen. Mein Chef möchte diesen Zahn mit einer Wurzelstiftkappe versorgen und in die vorhandene Prothese einarbeiten. Was kann ich berechnen?“ |

     

    Antwort: Die Berechnung der Festzuschüsse bei einem Kassenpatienten regelt sich nach dem Befund. Bei einem Befund aus der Befundgruppe 4 ergeben sich die Festzuschüsse 4.8 und 6.2 oder 6.3. Die Versorgung stellt eine Regelversorgung dar und wird nach BEMA-Nr. 90 und 100b berechnet. Bei einem Befund aus der Befundgruppe 3.1 oder 3.2 handelt es sich um eine gleichartige Versorgung, die (wie bei einem Privatpatienten) nach den Nrn. 5030, 5080 und 5260 GOZ berechnet werden muss. Der Kassenpatient erhält die Festzuschüsse 1.1 und ggf. 1.3, 1.4 oder 1.5, 6.2 oder 6.3.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2022 | Seite 1 | ID 48228469