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  • · Leserforum

    Gesamtplanung bei fehlendem Zahn 41

    Bild: ©nmann77 - stock.adobe.com

    | FRAGE: „Unser Patient ist 81 Jahre alt, von 45‒35 bezahnt und es fehlt ihm nur der Zahn 41. Wir wollen ihn gerne mit einer Brücke versorgen. Die Krankenkasse wünscht von uns aber eine Gesamtplanung. Ist diese notwendig?“ |

     

    Antwort: Leider haben Sie den Befund im Gegenkiefer nicht erwähnt. Halten Sie Rücksprache mit einem Gutachter vor Ort. Dieser wird Ihnen sicherlich sagen, dass eine Bezahnung von 45‒35 im Sinne der „Golden-twenty-Regelung“ ausreichend und eine Brücke zum Ersatz von Zahn 41 indiziert ist. Hier erhält der Patient den Festzuschuss 3.1. Sollten die Zähne 31 und 42 „ww“ sein, erhält der Patient die Festzuschüsse 1.1 + 1.3. Für eine gleiche Versorgung im OK bekäme der Patient nur den Festzuschuss nach 2.1 und 3 x 2.7.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 1 | ID 48301220