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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Abrechnung ging an falsche Krankenkasse: Was tun bei Honorarrückforderungen?

    | FRAGE: „Zu unserem Erstaunen wurden wir kürzlich erstmalig von einer Krankenkasse ‒ in diesem Fall von einer Krankenkasse aus einem anderen Bundesland ‒ aufgefordert, einen Betrag von etwas mehr als 100 Euro zu erstatten, weil wir angeblich zulasten dieser Krankenkasse Leistungen für einen Patienten abgerechnet haben, der nicht bei dieser Krankenkasse versichert ist. Müssen wir der Zahlungsaufforderung nachkommen?“ |

     

    Antwort: Nein! Es stellt sich natürlich die Frage, warum zulasten einer nicht zutreffenden Krankenkasse Leistungen abgerechnet wurden. Die Ursachen dafür können höchst verschieden sein:

    • Ein Kassenwechsel wurde nicht von der Software eingelesen.
    • Der Patient hat eine Krankenversichertenkarte von einer Krankenkasse vorgelegt, bei der er nicht (mehr) versichert ist usw.

     

    Sie sind nicht verpflichtet, Nachforschungen anzustellen, wie es zu der Angabe einer falschen Krankenkasse gekommen ist. Unabhängig von der Ursache für die Angabe einer falschen Krankenkasse müssen Sie aber umgehend ihre KZV darüber informieren. Am besten reichen Sie die Zahlungsaufforderung der Krankenkasse direkt an die KZV weiter und teilen dies der betreffenden Krankenkasse mit. Die Krankenkassen sind in dem derzeit gültigen Vertragssystem nicht berechtigt, sich wegen vermeintlich falscher Abrechnungen direkt an die Zahnärzte zu wenden. Es gehört zu den Aufgaben der KZVen zu prüfen, ob Rückzahlungsforderungen von Krankenkassen berechtigt sind.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2023 | Seite 1 | ID 49469936