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  • · Fachbeitrag · Leistungsstatistik

    GOZ-Analyse 2022: Wachstum ja, aber geringer als in den Vorjahren

    | Im Jahr 2022 erwirtschafteten Deutschlands Zahnärzte mit privat voll versicherten Patienten und Beihilfepatienten ein Honorar von knapp 3,75 Mrd. Euro. Dies wurde vor allem durch Prophylaxeleistungen erreicht. Jenseits davon „zeigt sich die stagnierende Entwicklung bei PKV-Versicherten quer durch alle Kapitel der GOZ“. Das geht aus der GOZ-Analyse im Statistischen Jahrbuch 2022/2023 der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hervor. |

     

    Art und Anzahl der erbrachten Leistungen

    Knapp 381 Mio. Einzelleistungen bei PKV-Vollversicherten (inkl. Beihilfeberechtigte) wurden 2022 abgerechnet ‒ zu 89 Prozent nach GOZ und zu 11 Prozent nach GOÄ. Der durchschnittliche Rechnungsbetrag lag bei 324 Euro, davon 76 Prozent für zahnärztliche und 24 Prozent für zahntechnische Leistungen. 72 Prozent aller Positionen (GOZ und GOÄ) wurden mit einem Steigerungssatz von 2,3 liquidiert. Der durchschnittliche Steigerungssatz (ohne Material, Laborleistungen oder technische Leistungen) lag bei 2,39.

     

    Die umsatzstärksten GOZ- und GOÄ-Positionen 2022

    Die Nr. 1040 GOZ (PZR) ist mit knapp 175 Mio. Ansätzen die mit Abstand am meisten berechnete GOZ-Position des Jahres 2022. Sie macht gut 46 Prozent aller berechneten Leistungspositionen aus. Auf Platz 2 folgt die Nr. 4050 GOZ mit knapp unter 10 Prozent. Auch beim Honorarvolumen belegt die Nr. 1040 GOZ mit Abstand den Spitzenplatz.

     

    • Die zehn umsatzstärksten GOZ-Positionen 2022
    GOZ
    Anteil (Prozent) am Honorarvolumen

    1040

    17,51

    2210

    5,11

    2080

    3,26

    0010

    3,15

    2060

    2,80

    2100

    2,71

    2120

    2,28

    5010

    1,84

    5040

    1,75

    2410

    1,72

     

    Den Spitzenplatz bei den GOÄ-Positionen nimmt die Ä1 ein ‒ sowohl bei der Häufigkeit (15 Mio.) als auch beim Anteil am gesamten Honorarvolumen (knapp 4,5 Prozent). Zweithäufigste GOÄ-Position ist die Nr. 5 mit knapp 5 Mio. Ansätzen und einem Anteil am Honorarvolumen von 1,44 Prozent. Erwähnenswert ist noch die Ä 5000, die fast 4 Mio. Mal angesetzt wurde, aber ‒ niedrig bewertet ‒ nur 0,62 Prozent am Honorarvolumen ausmacht.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2024 | Seite 1 | ID 49819669