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Wie berechne ich eine Cerec-Krone?
Cerec-Versorgungen sind nach GOZ zu berechnen und bei gesetzlich Versicherten grundsätzlich gleichartige Versorgungen. Sie können für Cerec-Vollkronen die Nrn. 2210 und 2197 GOZ berechnen. Für die optisch-elektronische Abformung ist die Berechnung der Nr. 0065 GOZ je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich angezeigt. Eine provisorische Versorgung benötigen Sie i. d. R. nicht, da die Krone in derselben Sitzung eingegliedert wird. Der GKV- Patient erhält den Festzuschuss 1.1 und 1.3, wenn sich der Zahn innerhalb der Verblendgrenzen befindet. Dazu kommen die Materialkosten für den Block und die Laborleistungen aus der BEB, die Sie nach Aufwand selbst bestimmen und kalkulieren müssen.
PRAXISTIPP — Die BEB ist das Verzeichnis zahntechnischer Leistungen, in dem die Leistungsinhalte so aufgegliedert sind, dass sie den individuellen Anforderungen bei der Herstellung zahntechnischer Arbeiten im Rahmen einer privatzahnärztlichen Behandlung Rechnung tragen können. |
Die Kalkulationsgrundlage für die Preisbemessung des Praxislabors sind durchschnittliche Planzeiten und Kostensätze, die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelt werden. Beachten Sie die Umsatzsteuerpflicht von 7 Prozent bei Herstellung von Cerec im Eigenlabor. Denken Sie an Begleitleistungen wie die Nr. 2030 und Nr. 2040 GOZ, die Sie auch bei gesetzlich Versicherten privat berechnen dürfen, weil Sie bei einer herkömmlichen Versorgung nicht benötigt werden. Ähnlich ist es bei einer Cerec-Teilkrone – hier berechnen Sie Nr. 2220 statt Nr. 2210 GOZ.