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  • · Fachbeitrag · Konservierende Leistungen

    So nutzen Sie die Abrechnungsmöglichkeiten der Nr. 2030 GOZ

    von Jana Brandt, ZMV, Abrechnungsbetreuung, Sangerhausen

    Die Leistungsbeschreibung der Nr. 2030 GOZ gleicht der Beschreibung der BEMA-Nr. 12 (besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen). Die Unterschiede werden jedoch in der Berechnung deutlich: Wer nach der GOZ abrechnet, aber im BEMA denkt, riskiert einen erheblichen Honorarverlust.

    Präparieren oder Füllen? Beides!

    Die Leistungslegende der BEMA-Nr. 12 ist als „entweder ... oder“ zu verstehen. D. h. die Leistung kann zwar jeweils beim Präparieren und beim Füllen erbracht, aber nur einmal berechnet werden. Die Nr. 2030 GOZ ist dagegen sowohl beim Präparieren als auch beim Füllen berechnungsfähig.

     

    • Maßnahmen beim Präparieren, z. B. Separieren als Präparationsschutz