· Fachbeitrag · Kinderzahnheilkunde
Zahnärztliche Früherkennung ab 01.01.2026 – Abrechnung der Nr. Ä70 bei Privatpatienten
von Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt
Zum 01.01.2026 werden die zahnärztlichem Früherkennungsuntersuchungen offiziell in das „Gelbe Heft“ integriert (Leseprobe in AAZ 12/2025, Abruf-Nr. 50612437 ). Im BEMA gibt es aus diesen Gründen zum 01.01.2026 einige relevante Anpassungen der Früherkennungsuntersuchungen. Die Eintragungen in das gelbe Heft sind jedoch nicht nur bei GKV-Patienten durchzuführen, sondern auch bei Privatpatienten.
Bei Privatpatienten ist Nr. Ä70 berechnungsfähig ...
Während in der GKV die Leistung Bestandteil der Früherkennungsuntersuchungen ist, kann beim Privatpatienten hierfür die Nr. Ä70 berechnet werden:
GOÄ | Leistungstext | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
70 | Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | 2,33 Euro | 5,36 Euro | 8,16 Euro |
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