· Fachbeitrag · Kinderzahnheilkunde
Kinderzahnmedizin privat abrechnen (3): Desensibilisierung bei Kleinkindern
von Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt
Viele Kinder zeigen beim ersten Besuch einer Zahnarztpraxis Angst, Unsicherheit oder sogar ausgeprägte Abwehrreaktionen. Um eine eine erfolgreiche zahnmedizinische Versorgung und eine dauerhafte Zusammenarbeit zu ermöglichen, ist häufig eine Desensibilisierung erforderlich.
Was versteht man unter Desensibilisierung?
Unter Desensibilisierung versteht man ein schrittweises Gewöhnen des Kindes an die zahnärztliche Situation. Ziel ist es, Angst abzubauen und Vertrauen aufzubauen, sodass diagnostische und therapeutische Maßnahmen später problemlos möglich sind. In vielen Zahnarztpraxen und vor allen Dingen in Kinderzahnarztpraxen wird die Leistung durch speziell geschulte Fachkräfte erbracht und mit einer Zeitdauer von ca. 30 Minuten kalkuliert.
Die Leistung ist analog zu berechnen ...
Eine Pauschale darf laut GOZ nicht berechnet werden. Eine Analogberechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ setzt immer voraus, dass es sich um eine medizinisch notwendige Leistung handelt, die nicht in der GOZ enthalten ist. Die Desensibilisierung ist definitiv nicht in der GOZ enthalten. Die Frage ob sie medizinisch notwendig ist, wird allerdings immer wieder diskutiert.
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