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  • · Implantologie

    Implantologische Leistungen adäquat in Honorar umsetzen ‒ Teil 1

    Bild: ©Garo - stock.adobe.com

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Die Welt der Implantologie ist vielfältig: Zahlreiche Anbieter, unterschiedliche Designs sowie Behandlungsmöglichkeiten versprechen individuelle Lösungen für den Patienten. Doch der Implantatinsertion gehen Bürokratie und Maßnahmen der Mund- und ggf. Prothesenhygiene voraus. Kenntnisse zu den Indikationsklassen sind zudem im Rahmen der Kostenaufklärung wichtig, da private Kostenträger längst nicht jedes Implantat bezahlen. |

    Für GKV-Patienten ist eine Privatvereinbarung erforderlich

    Der Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (EKVZ) und der Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z) wurden zu einem einheitlichen BMV-Z zusammengeführt, der seit dem 01.07.2018 für alle Kassenarten Gültigkeit hat. Eine der wichtigsten Regelungen für die Behandlung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) findet sich in § 8 Abs. 7 BMV-Z, die Möglichkeit der Privatvereinbarung. Diese ist an das ausdrückliche Verlangen des Versicherten, auf eigene Kosten behandelt werden zu wollen, geknüpft. Zahnärzte sollen sich den Wunsch des Berechtigten, die Behandlung auf eigene Kosten durchführen zu lassen, vor Beginn der Behandlung schriftlich bestätigen lassen.

     

    • § 8 Abs. 7 BMV-Z (Auszug)

    „... Im Übrigen darf der Vertragszahnarzt von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern, solange der Versicherte die gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht vorlegt oder die Anspruchsberechtigung nicht auf andere Weise nachweist oder wenn und soweit der Versicherte ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden. Verlangt der Versicherte eine Behandlung auf eigene Kosten, soll hierüber vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vertragszahnarzt und dem Versicherten getroffen werden; darin soll sich der Vertragszahnarzt den Wunsch des Versicherten, die Behandlung auf eigene Kosten durchführen zu lassen, bestätigen lassen ...“