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  • · Fachbeitrag · Implantologie

    Fünf Fallbeispiele zur Abrechnung implantatgetragener Totalprothesen

    von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de

    | Für die prothetische Versorgung eines zahnlosen Kiefers gibt es verschiedene Versorgungsmöglichkeiten. Dieser Beitrag gibt Ihnen eine Übersicht zur korrekten und vollständigen Abrechnung implantatgetragener Totalprothesen anhand von Fallbeispielen. |

    Patientenberatung und Vorbehandlung

    Vor jeder prothetischen Versorgung ist der Patient eingehend zu untersuchen und über die verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten aufzuklären. Dabei werden die entsprechenden Behandlungsabläufe, die Vor- und Nachteile verschiedener Varianten, mögliche Risiken, die Behandlungskosten, die eventuelle Zuzahlungspflicht sowie die u. U. entstehenden Folgekosten erläutert.

     

    Dem Patienten sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, Fragen zu stellen. Im Beratungsgespräch sollte auch das Praxispersonal den Patienten fragen, was er denn eigentlich für Erwartungen an den neuen Zahnersatz hat, wie wichtig ihm die Ästhetik oder der Halt der Prothese ist. Gibt es vielleicht besondere Essgewohnheiten oder außergewöhnliche Hobbys (Fallschirmspringen, Blasinstrumente ...). Auch diese Aspekte sind für die Entscheidung für oder gegen eine prothetische Versorgung bzw. die Anzahl der notwendigen Implantate erforderlich. Dem Patienten sind Alternativtherapien anzubieten, die Regelversorgung darf ihm jedoch nicht vorenthalten werden.

     

    In Zusammenarbeit mit dem Oral- oder Kieferchirurgen wird die Suprakonstruktion geplant, die Anzahl der notwendigen Implantate und deren Lage, das jeweilige Implantatsystem sowie die Interimsversorgung festgelegt.

    Normaler oder atrophierter Kiefer?

    Beim GKV-Patienten muss bei der Planung der implantatgetragenen Totalprothese geprüft werden, ob möglicherweise ein Ausnahmefall nach Richtline 36b (Atrophierter Kiefer) vorliegt. Dies ist für die Abrechnung entscheidend. Beachten Sie: Ist einmal ein Kiefer als atrophiert eingestuft, dann sollte dies auch bei zukünftigen prothetischen Neuanfertigungen entsprechend beachtet werden. Ein Kiefer, der einmal atrophiert ist, wird in fünf Jahren auch kein normaler Kiefer sein.

    Abrechnungsbeispiele

    Die folgenden Fallbeispiele geben einen Überblick über die Berechnungsmöglichkeiten bei verschiedenen implantatgetragenen Totalprothesen.

     

    Beispiel 1: Suprakonstruktion - Totalprothese mit Locatoren aus Kunststoff auf 14, 12, 22, 24 bei atrophiertem Kiefer

     

    Beschreibung
    Festzuschuss
    BEMA
    GOZ

    Zahnloser Oberkiefer

    4.2

    Funktionsabformung OK

    98bi*

    Auswechseln der Aufbauelemente

    12 x 9050

    Versorgung mit Locatoren an 14, 12, 22, 24

    4 x 5030

    Verbindungselemente an 14, 12, 22, 24

    4 x 5080

    OK Cover-Denture-Prothese

    97ai*

    Weitere Leistungen sind ggf. möglich.

     

    * Hier liegt ein atrophierter zahnloser Kiefer vor, die Zahnersatz-Richtlinie 36b ist erfüllt. Die prothetische Versorgung ist eine Regelversorgung. Die BEMA-Positionen werden mit einem „i“ versehen. Es kommen zusätzlich GOZ-Positionen zum Ansatz, da nicht alle Leistungen im BEMA enthalten sind. Zum besseren Verständnis wurde im Beispiel eine implantatgetragene Kunststoffprothese gewählt.

     

    Beispiel 2: Umgestaltung (Wiederherstellungsmaßnahme) vorhandener Totalprothese zur Suprakonstruktion - Einarbeitung der Locatoren auf Implantate 14, 12, 22, 24 bei atroph. Kiefer

    Hinweis: Bei Wiederherstellungsmaßnahmen muss das Befundschema auf dem Heil- und Kostenplan nicht ausgefüllt werden. Die Angaben in diesem Beispiel dienen lediglich dem besseren Verständnis.

     

    Beschreibung
    Festzuschuss
    BEMA
    GOZ

    Zahnloser Oberkiefer

    7.7

    Auswechseln der Aufbauelemente

    8 x 9050

    Versorgung mit Locatoren an 14,12,22,24

    4 x 5030

    Verbindungselemente an 14,12,22,24

    4 x 5080

    Umarbeiten der vorhandenen Totalprothese

    100bi

    2. Sitzung: Unterfütterung der Totalprothese mit funktioneller Randgestaltung

    100fi

    Weitere Leistungen sind ggf. möglich.

     

     

    Beispiel 3: Suprakonstruktion - Totalprothese mit Locatoren auf 14, 12, 22, 24 bei normalem Kiefer

     

    Beschreibung
    Festzuschuss
    BEMA
    GOZ

    Zahnloser OK

    4.2

    Abformung OK/UK für Situationsmodelle

    0060

    Funktionsabformung OK

    5180

    Auswechseln der Aufbauelemente

    12 x 9050

    Versorgung mit Locatoren an 14, 12, 22, 24

    4 x 5030

    Verbindungselemente an 14, 12, 22, 24

    4 x 5080

    OK Cover-Denture-Prothese

    5220

    Weitere Leistungen sind ggf. möglich.

     

    Die Richlinie 36b greift hier nicht. Es liegt eine andersartige Versorgung vor. Das Auswechseln der Aufbau- bzw. Sekundärteile kann einmal je Implantat und Sitzung, maximal jedoch dreimal je rekonstruktiver Phase (bei Locator z. B. einmal für Abformung, einmal für Bissnahme und einmal für Anprobe der Supraversorgung) berechnet werden. Sollte ein Auswechseln mehr als dreimal je Zahn notwendig sein, ist der Faktor zu erhöhen.

     

    Beispiel 4: Suprakonstruktion - Totalprothese mit Teleskopkronen auf 14, 12, 22, 24 bei normalem Kiefer

     

    Beschreibung
    Festzuschuss
    BEMA
    GOZ

    Zahnloser OK

    4.2

    Funktionsabformung OK

    5180

    Auswechseln der Aufbauelemente

    12 x 9050

    Versorgung mit Teleskopkronen an 14, 12, 22, 24

    4 x 5040

    OK Cover-Denture-Prothese

    5220*

    Weitere Leistungen sind ggf. möglich.

     

    * Hier ist genau zu trennen, ob tatsächlich eine Cover-Denture-Prothese (Schleimhautgelagerte Prothese, mit Funktionsrand) oder eine Teleskopprothese (ohne Funktionsrand) gearbeitet wird.

     

     

    Bei einer Teleskopprothese ändert sich die Abrechnung. Anstatt der Nr. 5220 kann z. B. die Nr. 5210a - analoge Leistung § 6 Abs.1 GOZ (Modellgussprothese) plus 5 x Nr. 5070 (je Prothesenspanne oder Freiendsattel) berechnet werden. Bereits im März 2015 hat die Bundeszahnärztekammer ihren GOZ-Kommentar dahingehend ergänzt, dass die Nrn. 5220 und 5230 - für die Prothesenspanne oder den Freiendsattel - nicht neben der Nr. 5070 berechenbar sind. Somit können sie bei Cover-Denture-Prothesen nicht mehr angesetzt werden.

     

    Beispiel 5: Totalprothese mit Extentionsstegen und aktiven Reitern bei normalem Kiefer

     

    Beschreibung
    Festzuschuss
    BEMA
    GOZ

    Zahnloser OK

    4.2

    Abformung OK/UK für Situationsmodelle

    0060

    Funktionsabformung OK

    5180

    Auswechseln der Aufbauelemente

    12 x 9050

    Versorgung mit aktiven Reitern 13, 11 + 21, 23

    3 x 5080

    Versorgung mit Wurzelkappe an 14, 12, 22, 24

    4 x 5030

    OK Cover-Denture-Prothese

    5220*

    Stege und Extentionsstege

    5 x 5070

    Weitere Leistungen sind ggf. möglich.

     

    * Hier gilt dasselbe wie beim dritten Beispiel.

     

    Ein aktiver Stegreiter hat im Gegensatz zum passiven Stegreiter eine Klemmkraft und ist aktivierungsfähig. Bei der Berechnung eines passiven Reiters darf die Nr. 5080 nicht angesetzt werden. Die Nr. 5070 ist in diesem Fallbeispiel für die Stegspannen im Zusammenhang mit der Nr. 5220 berechenbar.

    Die Folgekosten

    Die Patienten sind über Folgekosten der Behandlung aufzuklären. Dies sind z. B. Kosten für die PZR, um die Funktionalität des eingegliederten Zahnersatzes zu gewährleisten. Auch wenn der implantatgetragene Zahnersatz neu angefertigt werden muss, kann dies u. U. kostenintensiver ausfallen als die ursprüngliche Variante. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Suprakonstruktion identisch erneuert wird. Dann greifen die Festzuschüsse aus der Befundklasse 7. Hierbei kommt es zu deutlichen finanziellen Unterschieden.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2017 | Seite 4 | ID 44696168