· Nachricht · Implantologie
Entfernung einer Knochenaufbauschraube
FRAGE: Bei einem Patienten muss eine Knochenaufbauschraube entfernt werden. Wie berechne ich dies?
Antwort: Hierfür berechnen Sie die Nr. 9160 GOZ einmal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich. Die Nr. 9160 GOZ ist berechnungsfähig, wenn unter der Schleimhaut liegende Materialien ohne Osteotomie entfernt werden – wie z. B. eine Membran einschließlich ihrer Fixierung. Ein anderes Beispiel ist die Entfernung von Osteosynthesematerial wie z. B. Osteosyntheseschrauben, die eine stabile Fixation eines Augmentats ermöglichen.
Quelle: Ausgabe 04 / 2026 | Seite 2 | ID 50693680