· Nachricht · Implantologie
Entfernung einer Knochenaufbauschraube
FRAGE: „Bei einem Patienten muss eine Knochenaufbauschraube entfernt werden. Wie berechne ich dies?“
Antwort: Für die Entfernung von zuvor im Rahmen von augmentativen Maßnahmen bestimmungsgemäß eingebrachten Materialien stehen die Nrn. 9160 und 9170 GOZ zur Verfügung. Die Nr. 9160 GOZ ist berechnungsfähig, wenn unter der Schleimhaut liegende Materialien ohne Osteotomie entfernt werden – wie z. B. eine Membran, einschließlich ihrer Fixierung. Ein anderes Beispiel ist die Entfernung von Osteosynthesematerial, wie z. B. Osteosyntheseschrauben, die eine stabile Fixation eines Augmentats ermöglichen, mit Osteotomie. Hier ist die Nr. 9170 GOZ zu verwenden.
Quelle: Ausgabe 04 / 2026 | Seite 2 | ID 50693680