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  • · Nachricht · Implantologie

    Entfernung einer Knochenaufbauschraube

    FRAGE: Bei einem Patienten muss eine Knochenaufbauschraube entfernt werden. Wie berechne ich dies?

     

    Antwort: Hierfür berechnen Sie die Nr. 9160 GOZ einmal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich. Die Nr. 9160 GOZ ist berechnungsfähig, wenn unter der Schleimhaut liegende Materialien ohne Osteotomie entfernt werden – wie z. B. eine Membran einschließlich ihrer Fixierung. Ein anderes Beispiel ist die Entfernung von Osteosynthesematerial wie z. B. Osteosyntheseschrauben, die eine stabile Fixation eines Augmentats ermöglichen.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2026 | Seite 2 | ID 50693680