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  • · Fachbeitrag · GOZ-Novelle

    Novellierung der GOZ: Die wichtigsten Änderungen im allgemeinen Teil (Teil 2)

    | Die neue GOZ wurde am 16. November 2012 im Bundeskabinett endgültig verabschiedet, sodass sie zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann. In der letzten Ausgabe haben wir aus dem allgemeinen Teil bereits die §§ 1 bis 5 vorgestellt. Daran anknüpfend geben wir Ihnen in diesem Beitrag einen Überblick über die weiteren wesentlichen Änderungen im Paragrafenteil, deren Kenntnis und Verständnis für die korrekte Anwendung des neuen Gebührenteils unerlässlich ist. Die Änderungen sind mit Fettdruck in den Vorschriften hervorgehoben. |

    Die neue Analogberechnung

    Viele Bestimmungen im allgemeinen Teil der GOZ wurden an die Bestimmungen der GOÄ angepasst. Besonders deutlich wird dies im Bereich der Analogberechnung, die sehr an Bedeutung gewinnt. Zahnarztpraxen müssen künftig zwei wesentliche Neuerungen beachten:

     

    • 1. Einige bislang analog abzurechnende Leistungen sind in die neue GOZ mit eigenen Gebührenpositionen aufgenommen worden, sodass diese Leistungen direkt nach der GOZ abzurechnen sind.
    § 11 der neuen GOZ enthält ausführliche Übergangsregelungen dazu, auf welche Leistungen bzw. Versorgungen die neue GOZ anzuwenden ist.