19.06.2020 · Fachbeitrag · GOÄ
Sog. „ärztliche“ Leistungen richtig abrechnen
| Die Zahnheilkunde umfasst auch extraorale Behandlungen (z. B. Weichgewebe an der Lippe, Wange o. Ä.). Berechnungsgrundlage solcher sog. „ärztlicher“ Leistungen ist häufig die GOÄ. Die Abrechnung solcher Behandlungen hat ein hohes Fehlerpotenzial – vor allem, wenn es um gesetzlich versicherte Patienten geht. Dieser Beitrag stellt den geöffneten GOÄ-Rahmen für Zahnärzte vor, zeigt die Besonderheiten der Abrechnung „ärztlicher“ Leistungen in der Zahnarztpraxis auf und verdeutlicht diese am Beispiel einer Wundheilungsstörung an der Lippe. |