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  • · GOÄ

    Sog. „ärztliche“ Leistungen richtig abrechnen

    Bild: © Andrey Popov - adobe.stock.com

    von Yvonne Lindner, ZMV, Referentin, Geschäftsführerin AbrechnungPlus, Arnstadt, abrechnungplus.de

    | Die Zahnheilkunde umfasst auch extraorale Behandlungen (z. B. Weichgewebe an der Lippe, Wange o. Ä.). Berechnungsgrundlage solcher sog. „ärztlicher“ Leistungen ist häufig die GOÄ. Die Abrechnung solcher Behandlungen hat ein hohes Fehlerpotenzial ‒ vor allem, wenn es um gesetzlich versicherte Patienten geht. Dieser Beitrag stellt den geöffneten GOÄ-Rahmen für Zahnärzte vor, zeigt die Besonderheiten der Abrechnung „ärztlicher“ Leistungen in der Zahnarztpraxis auf und verdeutlicht diese am Beispiel einer Wundheilungsstörung an der Lippe. |

    Zwei Herausforderungen bei der Abrechnung

    Der Zahnarzt, der extraorale Behandlungen durchführt, steht grundsätzlich vor zwei Herausforderungen. Er muss wissen,

    • welche dieser „ärztlichen“ Leistungen er vergütungs- und berufsrechtlich (!) erbringen darf und