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  • · Fachbeitrag · Gebührennummern im Visier

    Korrekte Abrechnung von Einschleifmaßnahmen nach den GOZ-Nrn. 4030, 4040 und 8100

    | Die GOZ-Nrn. 4030, 4040 und 8100 enthalten alle Einschleifmaßnahmen, jedoch verschiedener Art. Damit hier korrekt abgerechnet und kein Honorar verschenkt wird, werden die Gebühren näher durchleuchtet. |

     

    • GOZ-Nr. 4030

    Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

     

    Leistungsinhalt sind Beseitigungen von scharfen Zahnkanten und natürlichen Plaqueretentionsnischen, störenden Prothesenrändern, auch an kieferorthopädischen Apparaturen und Schienen, und überstehenden Kronen- und Füllungsrändern sowie das Glätten von Schmelzfrakturen und abgeplatzter Keramik. Wichtig beim Ansatz dieser Ziffern ist die exakte Dokumentation der Behandlungsmaßnahme. Bei der Beseitigung von scharfen Zahnkanten und Plaqueretentionsstellen sind Maßnahmen an der natürlichen Zahnsubstanz erbracht worden.