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  • · Festzuschüsse

    Gleich- oder andersartige Krone

    Bild: ©DenDor - stock.adobe.com

    | FRAGE: „Unser Patient soll am Zahn 35 eine Krone und bei 36 eine implantatgetragene Krone erhalten. Diese Versorgung soll in zwei Teilschritten erfolgen. Ist die Krone (erster Teilschritt) bei 35 nun gleich- oder andersartig?“ |

     

    Antwort: Die Gesamtplanung ist andersartig, weil die Regelversorgung eine Brücke von 35 nach 37 vorsieht. Somit sind auch beide Teilschritte andersartig. Der Patient erhält den Festzuschuss 2.1. Für den ersten Teilschritt kann dem Patienten die Krone bei 35 nach GOZ in Rechnung gestellt werden ‒ ohne HKP und Direktabrechnung als „Zwischenabrechnung“. Im zweiten Teilschritt erhält er die Gesamtabrechnung als Direktabrechnung mit dem Festzuschuss 2.1. Diesen würde er im Übrigen auch ohne die Krone bei 35 erhalten, abzüglich des bereits bezahlten Betrags für die Krone bei 35.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2022 | Seite 1 | ID 47999500