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  • · Fachbeitrag · Dokumentation

    Nr. 4030 GOZ (sk): So dokumentieren Sie richtig

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Die Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich (sk) nach Nr. 4030 GOZ ist eine täglich mehrfach wiederkehrende Leistung in der Zahnarztpraxis. Wie Sie typische Fehler in der Dokumentation und damit Honorarverluste vermeiden, fasst PA in diesem Beitrag zusammen. |

     

    Nr. 4030 GOZ bis zu achtmal pro Sitzung berechnungsfähig

    Die Nr. 4030 GOZ (bewertet mit 35 Punkten; 1,0-fach: 1,97 Euro; 2,3-fach: 4,53 Euro; 3,5-fach: 6,89 Euro) ist bis zu achtmal pro Sitzung berechnungsfähig. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass scharfe Kanten sowohl an natürlichen Zähnen als auch an festsitzenden/abnehmbaren Geräten entfernt wurden.

     

    • GOZ-Kommentar der BZÄK (Oktober 2018) zur Nr. 4030 GOZ (Hervorhebungen durch die PA-Redaktion)

    „Die Leistung umfasst mehrere Maßnahmen und unterscheidet zwei Hauptkategorien: Maßnahmen an natürlichen Zähnen oder Maßnahmen an festsitzenden und abnehmbaren Geräten. Werden mehrere Leistungen aus einer der Kategorien innerhalb einer Kieferhälfte/Frontzahngebiet erbracht, ist die Nummer nur einmal je Sitzung berechenbar. Sofern Leistungen aus beiden Kategorien innerhalb eines Gebietes erbracht werden, ist die Nummer auch zweimal je Sitzung berechnungsfähig. Bei Leistungen einer Kategorie in mehreren Gebieten des Mundes sind sie also maximal viermal je Sitzung berechnungsfähig, bei Leistungen mehrerer Kategorien in allen Quadranten des Mundes also maximal achtmal je Sitzung.“