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  • · Fachbeitrag · Chirurgie

    Wurzelspitzenresektion an Front- und Seitenzahn

    | Die Wurzelspitzenresektion (WSR) ist - bei entsprechender Indikation - eine Therapieoption, um den Patienten eigene Zähne zu erhalten. In der GOZ wird wie im Bema die WSR je resezierter Wurzelspitze abgerechnet. Sollte im Ausnahmefall ein Frontzahn mehr als eine Wurzel aufweisen, kann die entsprechende Gebührenposition zweimal in Ansatz gebracht werden. Die Wurzelspitzenresektion im Seitenzahngebiet wird ebenso je resizierter Wurzelspitze berechnet. In den folgenden Beispielen zeigen wir unterschiedliche Therapiemöglichkeiten mit dazugehörigen Abrechnungsmodalitäten auf. Dabei werden nicht immer alle Behandlungsschritte aufgeführt. |

    Erstes Fallbeispiel

    Zahn 36 wird nach vorausgegangener Vitalitätsprüfung (negativ) und anschließender röntgenologischer Untersuchung trepaniert und partiell aufbereitet. Der radiologische Befund zeigt eine derartig ausgedehnte apicale Aufhellung, sodass eine Wurzelspitzenresektion mit orthograder Wurzelkanalbehandlung und Zystektomie in einer zweiten Sitzung vorgenommen werden soll. Der Patient wird über den operativen Eingriff aufgeklärt. In diesem Zusammenhang wird zur genaueren Darstellung der Lagebeziehung der Wurzeln von 36 zum Canalis alveolaris inferior zusätzlich ein OPTG angefertigt.

     

    Zahn
    Anzahl
    GOZ
    GOÄ
    Leistungsbeschreibung
    Faktor
    Betrag Euro

    1

    0010

    Eingehende Untersuchung

    2,3

    12,94

    1

    5

    Symptombezogene Untersuchung ,- fakultativ, ?wenn keine 0010 erfolgt

    2,3

    10,72

    1

    1

    Beratung

    2,3

    10,72

    36

    1

    0070

    Vitalitätsprüfung

    2,3

    6,47

    36

    1

    5000

    Röntgenaufnahme

    Diagnose: radikuläre Zyste

    1,8

    5,24

    36

    1

    2390

    Trepanation eines Zahnes

    2,3

    8,41

    5004

    Panoramaschichtaufnahme beider Kiefer

    1,8

    41,97

    36

    1

    0080

    Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

    2,3

    3,88

    36

    1

    0100

    Leitungsanästhesie

    2,3

    9,05

    36

    1

    0090

    Infiltrationsanästhesie (Begründung: chirurgischer Eingriff - Schmerzausschaltung)

    2,3

    7,76

    Anästhesielösung § 4 (3) GOZ

    36

    3

    2410

    Aufbereitung eines Wurzelkanals

    2,3

    152,13

    36

    3

    2440

    Füllung eines Wurzelkanals

    2,3

    100,11

    Nur einmal verwendbare Nickel-Titan-Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung sind gesondert berechnungsfähig (Allgemeine Bestimmungen Teil C).

    36

    2

    3120

    Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn

    2,3

    150,06

    1

    0510

    Op-Zuschlag

    1,0

    42,18

    36

    1

    3190

    Operative Entfernung einer Zyste durch Zystektomie

    2,3

    34,93

    Material wird zur histologischen Untersuchung eingeschickt

    Nahtmaterial § 4 (3) GOZ

    1

    5000

    Röntgenkontrollbild

    1,8

    5,24

    36

    1

    3300

    Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff, ?Tamponadenwechsel

    2,3

    8,41