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  • · Fachbeitrag · Chirurgie

    Die Zystostomie als selbstständiger Eingriff oder neben anderen chirurgischen Leistungen, Teil 2

    | Im Oktober-Heft hat PA die Berechnungsmöglichkeiten der Zystektomie vorgestellt. Anders als bei der Zystektomie wird bei der Zystostomie der Zystenbalg zum Teil belassen und die Zyste zur Nebenbucht der Mundhöhle gemacht. In der neuen GOZ ist die Zystostomie als Abrechnungsposition nicht mehr aufgenommen worden. Dessen ungeachtet wird es in der zahnärztlichen Chirurgie bisweilen kleinere Zysten geben, die aufgrund der Lage zum Nervus alveolaris inferior oder benachbarter Zähne nicht in toto entfernt werden können und trotz der zum Teil langen Nachbehandlung in Einzelfällen Anwendung finden. Damit befassen wir uns nachfolgend. |

    Welche Analogziffern kommen infrage?

    Unter Umständen wird nach erfolgter röntgenologischer Untersuchung mittels einer Panoramaschichtaufnahme (PSA) und diagnostischer Befundung eine digitale Volumen-Tomografie ( DVT) zur eigentlichen Zystenausdehnung angefertigt werden müssen. In beiden Fällen - Zystostomie in Verbindung mit einer Wurzelspitzenresektion oder Osteotomie bzw. als selbstständige Leistung - muss bei kleineren Zysten eine Analogposition gemäß § 6 Abs. 1 GOZ ausgewählt werden.

     

    Hinweis | Die GOZ‘88 hatte 230 Punkte für die Zystostomie in Verbindung mit einer WSR oder Osteotomie angesetzt, die Zystektomie als selbstständige Leistung mit 400 Punkten besetzt. Wenn man sich in diesem Punktsegment weiterhin bewegen möchte, kämen folgende Analogpositionen in Betracht: